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Allgemeine Geschäftsbedingungen der wysiwyn telecommunication gmbh

  1. Vertragspartner und Vertragsgegenstand

    1. Vertragspartner sind die wysiwyn telecommunication gmbh (nachfolgend „wysiwyn“), Schottenfeldgasse 40/8, 1070 und der Kunde.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf Verträge mit Unternehmen.
    3. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB, aus den in den Leistungsbeschreibungen (LB) für die einzelnen Dienste von wysiwyn (Service-Rufnummern; Conferencing Services; Anrufmanagement; Virtuelle Telefonanlagen / Telefonie; Individuallösungen) getroffenen Regelungen sowie aus den individuellen Angeboten von wysiwyn. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des TKG 2003 und der einschlägigen Verordnungen.
    4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, jedenfalls nicht Vertragsinhalt.
    5. wysiwyn behält sich vor, Verhaltenskodizes bezüglich der Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienste nach Kundmachung als Bestandteil des jeweiligen Vertrages zur Anwendung zu bringen.
    6. wysiwyn kann sich bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. wysiwyn ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen und Parameter zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistungen für den Kunden nicht erheblich verschlechtern bzw. diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß hinaus entstehen.
  2. Zustandekommen des Vertrags

    1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag aufgrund eines beidseitig unterfertigten Angebots und, wenn anwendbar, unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars mit Zugang der Auftragsbestätigung von wysiwyn beim Kunden, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch wysiwyn oder der von ihr Beauftragten, zustande.
    2. Die Leistungsbeschreibung, das Angebot und die im Angebot integrierten Preislisten und diese AGB sind ein integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und wysiwyn. Die Leistungserbringung erfolgt in dem in der Leistungsbeschreibung und im jeweiligen Angebot ersichtlichen Umfang und in der dort festgelegten Qualität.
  3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    1. Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
      1. Vor Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
      2. Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
        • dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie etwa unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme.
        • darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen.
        • dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von wysiwyn schädigen können.
        • ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für wysiwyn, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
        • dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
      3. Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
      4. Die jeweils geltenden Gesetze, Zuteilungsregeln für Service-Rufnummern und Verhaltenskodizes sind vom Kunden zu beachten. Es dürfen keine Informationsinhalte angeboten werden, die den jeweiligen nationalen Vorgaben widersprechen.
      5. Der Kunde hat für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere die KEM-V, sowie aller vertraglichen Vereinbarungen Sorge zu tragen.
    2. wysiwyn ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach dieser Ziffer 3 die Dienste, die Gegenstand dieses Vertrags sind, auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Der Kunde stellt wysiwyn von allen Ansprüchen frei, die durch Verletzung der vorgenannten Pflichten und Obliegenheiten des Kunden entstehen.
  4. Nutzung durch Dritte

    1. Der Kunde hat auch die Entgelte zu entrichten, die durch von ihm zugelassene Nutzung der vertraglichen Leistung durch Dritte entstanden sind.
    2. Entgelte, die durch die unbefugte Nutzung der mit der vertraglichen Leistung in Verbindung stehenden hard- oder softwaretechnischen Einrichtungen entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat, insbesondere wenn er eine der unter Ziffer 3 aufgeführten Pflichten schuldhaft verletzt hat.
  5. Zahlungsbedingungen

    1. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
    2. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.
    3. Sonstige Entgelte, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
    4. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht wysiwyn den Rechnungsbetrag nicht vor dem fünften Tag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab.
    5. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über Euribor fällig. Außerdem hat der Kunde alle zur zweckentsprechenden Verfolgung von Ansprüchen der wysiwyn auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu ersetzen.
    6. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen des Kunden ist wysiwyn ermächtigt, eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung von aufgelaufenen Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages heranzuziehen.
    7. wysiwyn kann bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn zu befürchten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommen könnte.
    8. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber wysiwyn ist nur möglich, sofern entweder wysiwyn zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang stehen, die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von wysiwyn anerkannt wurde.
    9. Falls in der Rechnung der wysiwyn ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Pauschalentgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der tatsächlichen Inanspruchnahme des Dienstes entspricht. Dieses bestimmt sich nach der durchschnittlichen Inanspruchnahme der Services der wysiwyn im Zeitraum der letzten 6 Monate. Bei kürzerer Vertragsdauer verringert sich der Zeitraum zur Bemessung der Pauschalabgeltung auf den der tatsächlichen Vertragsdauer.
  6. Einsprüche

    Einsprüche gegen die Höhe der Entgelte müssen innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungszugang bei wysiwyn in schriftlicher Form eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einsprüche gilt als Genehmigung der in der Rechnung enthaltenen Entgelte. Die Bestimmung des § 71 TKG 2003 bleibt hiervon unberührt.

  7. Bereitstellung, Leistungsumfang, Unterbrechungen

    1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der wysiwyn nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungssystemen durch den Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. Die Dienstequalität bemisst sich anhand ITU-Standards. Durch die technischen Gegebenheiten können jedoch Übertragungswege und die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein. wysiwyn leistet nur Gewähr für die Bereitstellung ihrer eigenen Einrichtungen, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Soweit Einrichtungen nicht der Kontrolle von wysiwyn unterliegen, schuldet wysiwyn im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten lediglich eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
    2. Soweit es zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes erforderlich ist, ist wysiwyn zur teilweisen Leistungsbeschränkung berechtigt. wysiwyn wird vorhersehbare Unterbrechungen dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn der Unterbrechung mitteilen.
  8. Miete und Kauf von Geräten

    1. Der Kunde kann Geräte, die er für die Nutzung der bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen benötigt, je nach Verfügbarkeit von wysiwyn anmieten. Diese Geräte werden in der Folge als Mietgeräte bezeichnet. Der Kunde haftet ab Übergabe des Mietgerätes für Beschädigung und Verlust, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde von wysiwyn oder von ihr beauftragten Dritten verschuldet. Der Bestand des Mietvertrages und die Kundenverpflichtung zur Zahlung des Mietentgeltes werden durch eine vom Kunden zu vertretende Beschädigung des Mietgerätes nicht berührt. Der Kunde hat die Mietgeräte in dem Zustand zu erhalten, in dem sie ihm übergeben wurden.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Gefahren für die Mietgeräte oder das Eigentum daran unverzüglich wysiwyn bekannt zu geben.
    3. An den Kunden verkaufte Geräte und Einrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von wysiwyn.
  9. Verzug

    1. Bei Zahlungsverzug ist wysiwyn nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und gleichzeitiger Androhung einer Nutzungssperre nach Ablauf dieser Frist berechtigt, den Zugang zur vertraglichen Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
    2. Kommt der Kunde
      1. für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
      2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,

      in Verzug, so kann wysiwyn nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und gleichzeitiger Androhung der fristlosen Vertragsbeendigung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aus wichtigem Grunde auflösen. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit kann wysiwyn einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Entgelte verlangen.

    3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
  10. Änderungen der AGB und LB

    1. Änderungen dieser AGB werden von wysiwyn in geeigneter Form kundgemacht. Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in schriftlicher Form mitzuteilen. Gleichzeitig wird der Kunde auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hingewiesen sowie darauf, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos kündigen zu können. Der Volltext der Änderungen wird dem Kunden auf Verlangen zugesendet.
    2. Die LB können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die wysiwyn die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendigen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
    3. Änderungen der AGB, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
  11. Vertragslaufzeit, Kündigung, Einstellung der Leistung

    1. Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit sind für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss dem anderen Teil jeweils mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
    2. Verträge mit individuell vereinbarter Mindestvertragslaufzeit Die Mindestvertragslaufzeit wird individuell vereinbart und beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung von wysiwyn beim Kunden, spätestens mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
    3. Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis, bevor die vertragliche Leistung betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er wysiwyn die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen.
    4. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für wysiwyn insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen AGB obliegenden wesentlichen Pflichten gröblich verletzt und trotz Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist das vertragsverletzende Verhalten fortsetzt.
    5. wysiwyn ist berechtigt, Leistungen und Dienste ohne vorherige außerordentliche Kündigung dieses Vertrages ganz oder teilweise einzustellen wenn:
      1. der Kunde nach erfolgloser Androhung der Diensteunterbrechung oder Abschaltung unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit der Zahlung des Entgeltes im Verzug ist;
      2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
      3. wysiwyn den Kunden zur unverzüglichen Entfernung von Störfaktoren auffordert und der Kunde der Aufforderung insbesondere trotz Beeinträchtigung des Netzes oder eines Dienstes der wysiwyn oder einer Gefährdung von Personen nicht sofort nachkommt;
      4. der Kunde überlassene Leistungen missbräuchlich nutzt oder ein diesbezüglicher begründeter Verdacht besteht (Ziffer 3.1 lit b);
      5. der Kunde gegen Vorschriften des TKG 2003 und/oder die KEM-V verstößt;
      6. wenn es wysiwyn aus regulatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist, den Dienst weiter fortzuführen.
  12. Datenschutz, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

    1. In Übereinstimmung mit dem DSG 2000 sowie dem TKG 2003 werden Stammdaten von wysiwyn nur zum Zwecke des Abschlusses, der Durchführung, der Änderung oder der Beendigung des Vertrages, der Verrechnung und allenfalls der Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses ermittelt und verarbeitet. Die Stammdaten werden vorbehaltlich gesetzlich zulässiger Ausnahmen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie auf Wunsch des Kunden gelöscht (§ 69 Abs 5 TKG 2003).
    2. Verkehrsdaten, wie insbesondere Teilnehmernummer, Datum, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, werden von wysiwyn unverzüglich nach Beendigung der Verbindung anonymisiert oder gelöscht. Dies gilt nicht, sofern die Speicherung und Verarbeitung für Zwecke der Verrechnung der Entgelte, der Behandlung von Beschwerdefällen, insbesondere bei Anrufung der Gerichte oder der Regulierungsbehörde oder zur Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung notwendig ist.
    3. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß § 71 Abs 1a TKG 2003 werden die Vermittlungsdaten jedenfalls gelöscht oder anonymisiert. Inhaltsdaten werden, sofern nicht eine kurzfristige Speicherung aus technischen Gründen erforderlich ist, nicht gespeichert. Soweit wysiwyn gemäß dem TKG 2003 zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird wysiwyn dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
    4. Weiters verpflichten sich die Vertragspartner, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen darüber nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht im Falle von wysiwyn zur Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen beauftragten Dritten.
    5. Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der wysiwyn, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung und Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten der wysiwyn verwendet werden dürfen. Der Kunde erteilt weiters seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, von wysiwyn Angebote und Werbungen per E-Mail zu erhalten.
    6. Für sämtliche gemäß diesem Punkt 12 ermittelten Daten gilt, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten hiervon unberührt bleiben.
  13. Leistungsstörung

    1. Der Kunde hat Leistungsstörungen binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, gilt die Leistung der wysiwyn als mangelfrei erbracht.
    2. Dem Kunden steht ein Entschädigungsanspruch zu, sofern die Services nicht in der geschuldeten Qualität erbracht werden und der Mangel angezeigt wurde. Der Entschädigungsanspruch ist mit der Höhe der Entgelte für die bestellten Leistungen begrenzt.
    3. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber wysiwyn sind auf Verbesserung sowie Nachtrag des Fehlenden beschränkt.
    4. Folgende Zeiträume werden in die Servicequalitäten nicht eingerechnet:
      1. Vom Kunden zu vertretende Störungen oder Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung, Störungen, die von Dritten zu vertreten sind, insbesondere weil sie durch von Dritten angemietete Übertragungswege auftreten,
      2. Störungen aufgrund höherer Gewalt,
      3. Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde mindestens 48 Stunden vorher verständigt wurde, sowie notwendige Wartungsarbeiten.
    5. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der wysiwyn durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der wysiwyn oder der von ihr Beauftragten vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
  14. Haftung und Haftungsausschluss

    1. Für unberechtigte Zugriffe auf Informationen des Kunden wird außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens wysiwyn keine Haftung übernommen.
    2. Die Schadenersatzpflicht von wysiwyn ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. wysiwyn haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Organen, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Hat der Kunde keine geeigneten, üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist mit EUR 7.000,-- je Schadensfall beschränkt.
    3. Der Kunde hat die von wysiwyn oder durch von ihr beauftragte Dritte überlassenen Einrichtungen und die Telekommunikationsdienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde haftet wysiwyn für Schäden, die wysiwyn durch Verlust, Beschädigung ihrer Einrichtungen oder Überlassung der Einrichtungen an Dritte entstehen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Kunde und der Dritte jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben.
  15. Sonstige Bedingungen

    1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern auf dem Sektor der Telekommunikation, auch zukünftige und auch, wenn dies in einzelnen späteren Verträgen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn wysiwyn diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
    2. Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
    3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck – und damit dem Willen der Geschäftspartner – am nächsten kommt.
    4. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von wysiwyn auf einen Dritten übertragen. wysiwyn ist jederzeit berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
    5. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003 gemäß § 122 TKG 2003 der RTRGmbH vorlegen. wysiwyn ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen.
    6. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt österreichisches Recht, sofern nicht im Einzelfall zwingend ein anderes Recht zur Anwendung kommt.
    7. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. Gemäß § 104 TKG 2003 wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer eines öffentlichen Kommunikationsdienstes die Möglichkeit hat, die Anzeige für eingehende und ausgehende Anrufe (ausgenommen bei Notrufen) zu unterdrücken.
    8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien.

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